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   VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10   

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VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10 (https://dejure.org/2012,33278)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20.09.2012 - 5 K 757/10 (https://dejure.org/2012,33278)
VG Leipzig, Entscheidung vom 20. September 2012 - 5 K 757/10 (https://dejure.org/2012,33278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Begrenzung der Erlaubnis auf die Spielvermittlung im Auftrag von sich im Freistaat Sachsen aufhaltenden Spielern; Zulässigkeit der Auflage der Abführung der für die Teilnahme am Spiel vereinnahmten Beträge von in Sachsen aufhältigen Spielern an eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10
    Dies sei auch vom Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, [...], bestätigt worden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer zwar als einen Eingriff in die Berufsfreiheit der gewerblichen Lotterievermittler angesehen, der aber gerechtfertigt ist, obwohl er maßgeblichen Einfluss auf die Rentabilität des Gewerbebetriebes hat, weil er der Verwirklichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages dient (BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, [...]).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 1 B 37.99
    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10
    Der Beklagte müsste also erneut einen gleichartigen Verwaltungsakt unter den gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu erlassen beabsichtigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.10.1999 - 1 B 37/99 -, [...]).

    Wenn aber nach Erledigung des Verwaltungsakts und vor der gerichtlichen Entscheidung neue Tatsachen eingetreten sind, die für die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden künftigen Verwaltungsakts bedeutsam sind, ist die gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des unter anderen, jetzt nicht mehr gegebenen Umständen erlassenen Verwaltungsakts für das zukünftige Verwaltungshandeln bedeutungslos (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1999, a. a. O.).

  • VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10

    Rechtmäßigkeit dreier Nebenbestimmungen einer erteilten Erlaubnis zur

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10
    Die anschließende Klage ist unter dem Aktenzeichen 5 K 948/10 anhängig.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte des Beklagten (1 Ordner) sowie den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Verfahren sowie zum Verfahren 5 K 948/10 nebst dort beigezogener Verwaltungsakte (1 Ordner) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10
    Zur Begründung ihres Feststellungsantrages führte die Klägerin aus, dass der vorgenommene Übergang zu einer Feststellungsklage im Hauptantrag infolge der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8.9.2010 (C-46/08 -C _____ M _____ ; C-316/07 -M ______ S___ u. A.; C-409/06 -W ______ W _____ ) erfolgt sei und erläuterte eingehend ihre Rechtsposition zu Genehmigungsvorbehalt und Staatsmonopol.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10
    Etwas Anderes hat aber dann zu gelten, wenn der Kläger ausnahmsweise ein anzuerkennendes Feststellungsinteresse und Rechtsschutzbedürfnis an einer Sachentscheidung hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997 - 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95, 2 BvR 1065/95 -, BVerfGE 96, 27 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90]; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 113 Rn. 98).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10
    Zur Begründung ihres Feststellungsantrages führte die Klägerin aus, dass der vorgenommene Übergang zu einer Feststellungsklage im Hauptantrag infolge der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8.9.2010 (C-46/08 -C _____ M _____ ; C-316/07 -M ______ S___ u. A.; C-409/06 -W ______ W _____ ) erfolgt sei und erläuterte eingehend ihre Rechtsposition zu Genehmigungsvorbehalt und Staatsmonopol.
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10
    Denn entscheidend ist die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zukünftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.1989 - 1 B 166/88 -, [...]).
  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31

    Lotterierechtliche Nebenbestimmungen; Werbebeschränkungen; Regionalitätsprinzip;

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10
    Missbrauchsmöglichkeiten führen nicht zu einer inkohärenten Regelung (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 21.10.2010 - RO 5 K 10.31 -, [...]).
  • VG Wiesbaden, 17.02.2011 - 5 K 1328/09

    Gewerbliche Spielvermittlung

    Auszug aus VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 757/10
    Das von der Klägerin angeführte Argument, dass es sich wegen des Zusammenschlusses der Lottogesellschaften der einzelnen Bundesländer im Deutschen Lotto-Toto-Block um eine bundeseinheitliche Ziehung handelt und deswegen eine Regionalisierung nicht stattfinden dürfe, vermag nicht zu überzeugen, da die ordnungsrechtliche Kontrolle durch die Landesbehörden dann nicht mehr gewährleistet wäre, weil diese auf den Bereich des jeweiligen Bundeslandes beschränkt ist (vgl. auch VG Wiesbaden, Urt. v. 17.2.2011 - 5 K 1328/09.WI -, [...]).
  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Denn dies ändert nichts daran, dass die Lotterie jeweils einem konkreten Veranstalter zugerechnet werden und eine entsprechende ordnungsrechtliche Kontrolle der Veranstalter stattfinden kann (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 28.2.2013, RO 5 K 12.1196, juris Rn. 129; VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 757/10, juris Rn. 73).

    Denn dies ändert nichts daran, dass die Lotterie jeweils einem konkreten Veranstalter zugerechnet werden und eine entsprechende ordnungsrechtliche Kontrolle der Veranstalter stattfinden kann (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 28.2.2013, RO 5 K 12.1196, juris Rn. 129; VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 757/10, juris Rn. 73).

  • VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 2865/12

    Lotto; Internet; Nebenbestimmungen; Regionalitätsprinzip; Sperrdateiabgleich

    Das Regionalitätsprinzip ist in erster Linie zwingende Folge aus der Kompetenzverteilung im Föderalismus und der Ländertreue (vgl. hierzu und zum Folgenden VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 757/10, juris, Rn. 72 f.).

    Daneben dient es der Ermöglichung der Steuerung des Glücksspielangebotes der Länder in eigener Verantwortung (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 28.2.2013, RO 5 K 12.1196, juris, Rn. 129), der Verhinderung des Wettbewerbes verschiedener Veranstalter um potenzielle Spieler und der sozialverträglichen Begrenzung des Angebotes (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 20.9.2012, 5 K 757/10, juris, Rn. 73).

  • VG Leipzig, 20.09.2012 - 5 K 948/10

    Rechtmäßigkeit dreier Nebenbestimmungen einer erteilten Erlaubnis zur

    Sie beantragte am 14.8.2009 im Rahmen der Widerspruchsbegründung im Verfahren betreffend die Erlaubnis für die gewerbliche Spielvermittlung der Lotterien "Lotto 6 aus 49", "Spiel 77" und "Super 6" im Freistaat Sachsen ab dem Jahr 2009 (Klageverfahren 5 K 757/10) die Erteilung einer Erlaubnis für die gewerbliche Spielvermittlung der Lotterie "Glücksspirale" durch "Ergänzung" und "Präzisierung" ihres ursprünglichen Antrages vom 4.11.2008.

    Zugleich erhob die Klägerin am 14.7.2010 Klage gegen zahlreiche Nebenbestimmungen betreffend die Lotterien "Lotto 6 aus 49", "Spiel 77" und "Super 6" (Klageverfahren 5 K 757/10).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte des Beklagten (1 Ordner) sowie den Inhalt der Gerichtsakte zum vorliegenden Verfahren sowie zum Verfahren 5 K 757/10 nebst dort beigezogener Verwaltungsakte (1 Ordner) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • VG Arnsberg, 27.11.2018 - 1 K 9200/17
    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -, juris Rn. 53 (noch zu § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 9 Abs. 4 Satz 1 GlüStV a. F.); OVG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 Bf 160/14 -, juris, Rn. 80 ff. m.w.N.; VG Hannover, Urteil vom 15. März 2017 - 10 A 12223/14 -, juris, Rn. 86 m.w.N.; VG Schwerin, Urteil vom 14. März 2013 - 7 A 1430/08 -, juris, Rn. 59; VG Regensburg, Urteile vom 28. Februar 2013 - RO 5 K 12.1196 -, juris, Rn. 127 ff. und vom 21. Oktober 2010 - RO 5 K 10.31 -, juris, Rn. 70 f.; VG Leipzig, Urteil vom 20. September 2012 - 5 K 757/10 -, juris, Rn. 70 ff.; VG des Saarlandes, Urteile vom 6. Juni 2012 - 6 K 177/10 -, juris, Rn. 117 ff. und vom 19. Januar 2012 - 6 K 521/10 -, juris, Rn. 92; VG Wiesbaden, Urteil vom 1. Februar 2011 - 5 K 1328/09.WI -, juris, Rn. 111 f.; a. A. (bundeslandübergreifende Vermittlung bedürfe bereits keiner Erlaubnis): VG Gelsenkirchen, Urteile vom 17. Mai 2016 - 19 K 3334/14 -, juris, Rn. 180 und - 19 K 4119/13 -, juris, Rn. 182.
  • VG München, 21.02.2019 - M 27 K 17.3958

    Vermittlungserlaubnis für Lotterien im Internet

    An der Verfassungsgemäßheit des Regionalitätsprinzips bestehen nach überwiegender verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsauffassung keine Zweifel (vgl. BVerfG, B.v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - juris Rn. 53; VG Arnsberg, U.v. 27.11.2018 - 1 K 9200/17 - juris Rn. 161 f.; VG Hannover, U.v. 15.3.2017 - 10 A 12223/14 - juris Rn. 86 f.; VG Hamburg, U.v. 3.7.2014 - 4 K 2865/12 - juris Rn. 81; VG Schwerin, U.v. 14.3.2013 - 7 A 1430/08 - juris Rn. 59; VG Regensburg, U.v. 28.2.2013 - RO 5 K 12.1196 - juris Rn. 127 f.; VG Leipzig, U.v. 20.9.2012 - 5 K 757/10 - juirs Rn. 72 ff.; VG Saarlouis, U.v. 19.1.2012 - 6 K 521/10 - juris Rn. 136 f.; VG Wiesbaden, U.v. 17.2.2011 - 5 K 1328/09.WI - juris Rn. 110 ff.; anders VG Gelsenkirchen U.v. 17.5.2016 - 19 K 3334/14 - juris Rn. 188 ff. und U.v. 17.5.2016 - 19 K 4119/13 - juris Rn. 187 ff.).
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